Organisation und Wohnungseigentumsverwaltung durch die KAPPACHER-SELINA Hausverwaltung GmbH

Leistungen im Bereich Wohnungseigentum

Unsere Aufgabe bei der Verwaltung von Wohnungseigentum ist die professionelle Betreuung der Liegenschaft und Wohnungseigentümer auf Basis des Wohnungseigentumsgesetzes. Dabei gibt es zahlreichen Vorschriften und Önormen zu beachten.

Gerne sind wir auch Ansprechpartner für Ihre persönlichen Interessen, weisen jedoch darauf hin, dass der Hausverwalter für die Interessen der Eigentümergemeinschaft verantwortlich und damit neutral ist. Für die Durchsetzung persönlicher Interessen gegen andere Wohnungseigentümer ist der Hausverwalter nicht bevollmächtigt.

Folgende Leistungen werden auf Basis des Verwaltungsvertrages u. a. von uns erbracht:

Unsere Leistungen

  • Die Verwaltung der Liegenschaft nach den einschlägigen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes 2002, sowie nach den von der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder erlassenen Richtlinien, in der jeweils gültigen Fassung
  • Führung der Treuhandbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen
  • Erstellung einer übersichtlichen Betriebskostenabrechnung lt. Ö-Norm A 4000 bis längstens 30. Juni des jeweiligen Folgejahres
  • Vorschreibung von monatlich zu leistenden Akontierungen für alle Aufwendungen der Liegenschaft
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft vor Verwaltungs- und Finanzbehörden inkl. Zustellungsvollmacht. Alle bisher steuerlich relevanten Vollmachten (z. B. des Vorverwalters) erlöschen hiermit
  • Veranlassung notwendiger Wartungs- und Erhaltungsarbeiten, bei Vergabe größerer Reparaturarbeiten Einholung mehrerer Kostenvoranschläge
  • Durchführung und Organisation von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen inkl. Besichtigung des Objektes mit Professionisten, Einholung mehrerer Angebote, Information aller Miteigentümer und Beschlussfassung, erforderliche Begehungen, Überwachung sowie Abnahme der Sanierungsarbeiten
  • Verfassung und Abgabe der Umsatzsteuererklärung
  • Führung des mit der ordnungsgemäßen Verwaltung zusammenhängenden Schriftverkehrs
  • Verwaltung der Rücklage, fruchtbringende Anlage auf Namen der Hausgemeinschaft
  • Abhaltung einer Eigentümerversammlung alle 2 Jahre
  • Abschluss, Überwachung und Angleichung des Versicherungsschutzes der Wohnanlage, Vertretung bei Versicherungsansprüchen
  • Vorschreibungen, Abrechnungen und Korrespondenz werden an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Wohnungseigentümers übermittelt
  • Kontrolle der monatlichen Akontierungen und ordnungsgemäßes Mahnwesen nach kaufmännischen Grundsätzen
  • Information der übrigen Miteigentümer bei gravierendem Zahlungsverzug eines Miteigentümers, Einleitung erforderlicher Schritte
  • Auf Wunsch Erstellung der Heiz-/Wasser- und Kanalkostenabrechnung lt. Heizkostenabrechnungsgesetz
  • Der Verwaltungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, eine Kündigung ist unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist zum Jahresende jederzeit möglich.

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